Das Basisgutachten ist eine Gutachtenform zur Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertveränderungen in städtebaulichen Sanierungsgebieten. Darin wird auf relativ einfache Weise die grundstücksbezogene sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung ermittelt.
Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden fest verbundene, künstlich hergestellte Anlagen. Hierzu zählen insbesondere Gebäude, Garagen, Mauern u.a.
Durchschnittliche Lagewerte des Bodens für einzelne Gebiete (z.B. Sanierungsgebiete) werden als besondere Bodenrichtwerte bezeichnet. Der Stichtag eines besonderen Bodenrichtwertes kann vom Stichtag für (allgemeine) Bodenrichtwerte abweichen. Er ist - wie der (allgemeine) Bodenrichtwert - bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). (§196 Abs. 1 Satz 5 BauGB)
Der Bodenwert gibt den Wert des Bodens ohne Berücksichtigung der Werte aufstehender baulicher Anlagen an. Dabei können vorhandene bauliche Anlagen Einfluss auf die Höhe des Bodenwertes haben.
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