WERTERMITTLUNGSSTICHTAG

Der Wertermittlungsstichtag gibt den Zeitpunkt an, zu dem ein Boden- oder Grundstückswert unter Berücksichtigung der zu diesem Stichtag vorherrschenden Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt ermittelt wird.

WERTERMITTLUNGSVERFAHREN

Wertermittlungsverfahren sind in der Regel normierte Vorgänge zur Ermittlung eines Grundstückswertes, Bodenwertes oder einer Bodenwertdifferenz.

WOHNFLÄCHE

Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von sog. Zubehörräumen wie Keller oder Dachräume, von Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen, sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen. Die Gesamtwohnfläche bildet eine wichtige Grundlage für die Finanzierungsplanung und die Darlehensbewilligung. Daraus ergibt sich eine aussagekräftige Grundlage für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens.

WOHNFLÄCHENBERECHNUNG

Seit dem 1. Januar 2004 gilt ersatzweise für die II. BV die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die wichtigsten Änderungen sind:
 
Balkone, Dachterrassen, Loggien etc. sind in der Regel nur noch zu einem Viertel (bis höchstens zur Hälfte bei entsprechender Qualität und qualitativer Bewertung) ihrer Fläche anrechenbar. Der Begriff Terrasse ersetzt den Begriff gedeckter Freisitz. Ein Sichtschutz wird folglich nicht mehr vorausgesetzt.
 
Beheizbare Wintergärten und Schwimmbäder werden zu 100 Prozent zur Wohnfläche hinzugerechnet. Sind diese nicht beheizt, so geht deren Fläche nur zu 50 Prozent in die Wohnflächenberechnung ein.
 
Die Grundflächen sind nach den lichten Maßen zwischen den bekleideten Bauteilen, also nach den Fertigmaßen zu ermitteln.

WOHNUNGSRECHT

Wohnungsrecht ist in Deutschland das subjektive Recht, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen.

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